Dies sind dieselben Bedingungen, die auf der Rückseite Ihres Mietvertrags aufgedruckt und bei der Abholung unterschrieben werden.
Diese Übersetzung dient lediglich der Verständigung. Bei Abweichungen ist die französische Fassung dieses Vertrags maßgeblich.
Artikel 1 — Fahrzeugzustand, Reifen und Mechanik
A. Fahrzeugzustand
Ich bestätige, das Fahrzeug besichtigt und seinen Zustand als einwandfrei festgestellt zu haben. Ich verpflichte mich, weder die Plomben noch den Kilometerzähler zu manipulieren, andernfalls ist ein Betrag entsprechend 500 km/Tag zu zahlen.
B. Reifen
Alle fünf Reifen sind in gutem Zustand. Normaler Verschleiß ist zu erwarten. Bei abnormaler Beschädigung oder einer Reifenpanne verpflichte ich mich, den Reifen unverzüglich durch einen gleichwertigen (Marke und Größe) zu ersetzen; andernfalls verpflichte ich mich, ALAMI PRESTIGE CAR die Kosten des defekten Reifens zu erstatten.
C. Mechanik
Die Kraftstoffkosten gehen zu meinen Lasten.
Reparaturen infolge abnormaler Abnutzung oder Fahrlässigkeit (Prüfung des Wasser- und Ölstands, des Getriebes usw.) gehen zu meinen Lasten.
Reparaturen infolge normaler Abnutzung gehen zu Lasten von ALAMI PRESTIGE CAR und werden durch eine bezahlte, detaillierte Rechnung mit den ausgetauschten defekten Teilen belegt. Ich kann in keinem Fall eine Mietentschädigung für Reparaturen verlangen, die durch normale Abnutzung während der Mietzeit erforderlich wurden.
Artikel 2 — Miete, Kaution, Verlängerung
Der Mietbetrag ist im Voraus zu zahlen.
Die Kaution ist obligatorisch; sie darf ohne Ihre Zustimmung nicht für eine Verlängerung verwendet werden.
Sollten Sie mir eine Verlängerung gewähren, verpflichte ich mich, Ihnen den zusätzlichen Mietbetrag 48 Stunden vor Ablauf der laufenden Mietzeit zukommen zu lassen, andernfalls setze ich mich strafrechtlicher Verfolgung wegen Fahrzeugunterschlagung oder Vertrauensmissbrauchs aus.
Artikel 3 — Fahrzeugdokumente
Am Ende der Miete gebe ich alle für das Führen des Fahrzeugs erforderlichen Dokumente zurück. Andernfalls verpflichte ich mich, die Verzugstage bis zur Rückgabe dieser Dokumente zu bezahlen.
Artikel 4 — Vergehen und Verkehrsverstöße
Während der Mietdauer bin ich für alle gegen mich festgestellten Vergehen und Verkehrsverstöße verantwortlich.
Artikel 5 — Nutzung des Fahrzeugs
Ich verpflichte mich, das Fahrzeug unter bestmöglichen Nutzungsbedingungen und unter Beachtung von Recht und Anstand zu nutzen.
Die entgeltliche Personenbeförderung sowie der Transport von Betäubungsmitteln oder Schmuggelware, die zur Stilllegung oder Beschlagnahme des Fahrzeugs durch die zuständigen Behörden führen, sind strengstens untersagt; andernfalls ist ALAMI PRESTIGE CAR der Fahrzeugwert gemäß aktuellem Marktwert zuzüglich einer Entschädigung von 20.000,00 DH sowie sämtlicher ALAMI PRESTIGE CAR durch ein gerichtliches Verfahren entstehender Kosten zu zahlen.
Artikel 6 — Versicherung und Unfälle
Ich bestätige, die allgemeinen Bedingungen Ihrer Versicherungspolicen zur Kenntnis genommen zu haben, und erkläre, mit ihnen vertraut zu sein.
Diese Versicherung deckt ab:
- Unfälle, die Dritten zugefügt werden, ohne Betragsbegrenzung.
- Die Fahrzeugversicherung gegen Diebstahl, Brand und Haftpflicht.
- Glasbruch (im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände sind von dieser Garantie ausgeschlossen).
- Die Versicherung deckt kein Fahrzeug ab, dessen Fahrer an Rallye-Wettbewerben teilnimmt.
- Die Versicherung deckt keinen Fahrer ab, der keinen gültigen Führerschein besitzt oder unter Alkoholeinfluss fährt.
Durch meine Initialen akzeptiere oder lehne ich die Versicherung für beförderte Personen zu den geltenden Tarifbedingungen gemäß der Versicherungspolice ab.
Schäden am gemieteten Fahrzeug sind ebenfalls versichert, abzüglich einer Selbstbeteiligung in Höhe von 30 % des Fahrzeugwerts. Diese zu meinen Lasten gehende Selbstbeteiligung kann gegen einen zusätzlichen Mietaufschlag von 60,00 bis 75,00 DH pro Tag aufgehoben werden.
Dieser Aufschlag schließt weder die Rückführungskosten des Fahrzeugs noch die Stilllegungsgebühren (300,00 DH pro Tag) aus, die zu meinen Lasten bleiben.
Im Falle eines Unfalls, außer bei Zufall oder höherer Gewalt, verpflichte ich mich:
- ALAMI PRESTIGE CAR über Ort, Datum und Uhrzeit zu informieren.
- den Schadensfall innerhalb von fünf (5) Tagen (24 Stunden bei Diebstahl) schriftlich zu melden, unter Beifügung des Polizei- oder Gendarmerieberichts, unter Angabe der Namen und Adressen der beteiligten Parteien und Zeugen.
- die Polizei oder Gendarmerie zu benachrichtigen, wenn das Verschulden eines Dritten festgestellt werden muss oder Verletzte zu beklagen sind.
- niemals meine Haftung anzuerkennen oder mich mit Dritten zu vergleichen.